Heilpädagogische Praxis für Kinder und Jugendliche

Silvia Behringer

Vor Schuleintritt

Mein Angebot kann von allen Familien mit ihren Kindern und Jugendlichen kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes, sowie ein Antrag auf Kostenübernahme beim Bezirk Oberbayern.

Als Finanzierungsgrundlage dient das Bundessozialhilfegesetz.

Bei der Antragstellung bin ich gerne behilflich.

 

Nach Schuleintritt

Dieses Angebot kann von allen Familien mit ihren Kindern und Jugendlichen der Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau sowie Bad Tölz-Wolfratshausen kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters/einer Kinderklinik oder eines Sozialpädiatrischen Zentrums sowie ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt.

Als Finanzierungsgrundlage dient das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

Bei der Antragstellung bin ich gerne behilflich.


Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Sie die Kosten der Therapie Ihres Kindes ebenso wie einzelne Beratungsstunden zum Thema Erziehung selbst tragen.

Kinder/Jugendliche und deren Familien können mich und meine Arbeit gerne bei einem kostenfreien und unverbindlichen Gespräch kennenlernen.